Spenden

Die FDP ist die Partei der Freiheit, der Bürgerrechte und steht dafür, daß der/die Einzelne, bzw. Gruppen sich frei eintfalten können – so wie sich sich das vorstellen mit geringstmöglicher staatlicher Bevormundung.

Aktuell ist die FDP die einzige Partei, die auf die Stärke der Gesellschaft setzt und ihr zutraut ihre Angelegenheiten selbst zu regeln – alle anderen Parteien setzen auf mehr staatliche Regen, Gesetze und Vorschriften.

Wir engagieren uns dafür die persönliche Freiheit der Bürger wieder auszubauen und den Staat dort zurückzubinden, wo er sich unnützerweise breit gemacht hat.

Dafür benötigen wir Ihre Spende. Sie können dies via Überweisung, Scheck oder eine Einzugsermächtigung machen. Falls Sie Fragen haben rufen / schreiben sie uns bitte an.

 

Kontoverbindung (NEU)

 

FDP OV Tiergarten
Berliner Volksbank
BIC  BEVODEBB
IBAN  DE30 1009 0000 5466 5252 88

Verwendungszweck:
Spende, Ihr Name, Ihre Anschrift

Bitte vergessen Sie für die Spendenquittung nicht Ihre Adresse auf dem Überweisungsträger zu vermerken. Wenn Sie Fragen zum Thema Spenden haben sollten, steht Ihnen unser Schatzmeister gern Rede und Antwort.

Was haben Sie von einer Spende an die FDP?

Sie stärken die einzige Freiheitspartei in Deutschland. Sie reduzieren mit Ihrer Spende die staatliche Bevormundung, bzw. helfen anderen, bei denen der Staat sich über Gebühr in das Privatleben einmischt.

Und erhalten dafür ein Dankeschön vom Fiskus:

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu einem Betrag von 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei Zusammenveranlagung bis zu 6.600 €. Das gilt auch dann, wenn Sie zusätzlich für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Die steuerliche Vergünstigung ist zweistufig:

  • Für die ersten 1.650 € bzw. bei Zusammenveranlagung 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EStG exakt 50 % der gespendeten Summe von der Steuerschuld abgezogen.
     
  • Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € bei Zusammenveranlagung nach § 10b EStG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.

Eine Spende von z. B. 300 € kostet Sie also im günstigsten Fall nur 150 €!

Was hat die FDP von Ihrer Spende?

Geld ist nicht alles aber es ist auch nicht ganz unwichtig. Die FDP kann mit Ihrer Spende freiheitliche Politik durchsetzen.

Ihre Spende hat zudem auch noch einen weiteren Effekt – eine Spende von z. B. 300 € bewirkt bei einer Partei eine Einnahme in Höhe von 414 €, denn jeder Euro, den Sie spenden, ist für bis zu 1,38 € wert. Denn für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt eine Partei zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,38 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien nach § 18 Parteiengesetz.

 

Weitere Hinweise

Die oben beschriebenen steuerlichen Vergünstigungen für Spenden an die FDP bestehen nur bei Spenden von natürlichen Personen.

Für Mitglieder der FDP gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.

Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.

Informationen über Umfang und Herkunft der an die FDP zugewendeten Spenden werden im Rechenschaftsbericht der FDP veröffentlicht, der auf der Webseite des FDP-Bundesverbandes einzusehen ist.