02.07.2011
Die Änderungsvorschläge der Koalition zum Ausländerrecht setzen diese Zielsetzung konsequent um. So wurden kürzlich im Bundestag Änderungen im Aufenthaltsrecht beschlossen. Dazu gehören Maßnahmen zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum Schutz der Opfer, zum Beherrschen der deutschen Sprache und zur Verbesserung der Rechtstellung von gut integrierten Jugendlichen.
Erfolgreiche Integration ist entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zentrales integrationspolitisches Anliegen der FDP war und ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Jetzt soll gelten: Solange der Integrationskurs nicht erfolgreich (Sprachniveau B 1) abgeschlossen ist, wird die Aufenthaltserlaubnis nur befristet erteilt und im Jahresturnus verlängert. Deshalb ist es sinnvoll, Menschen, die diese Grundbedingung für das tatsächliche, kommunikative Ankommen in Deutschland erfüllen, auch die Perspektive für einen unbefristeten Aufenthaltsstatus einzuräumen. Bislang sollten die Ausländerbehörden zwar die Kursteilnahme bei der Entscheidung über Aufenthaltstitel berücksichtigen; all zu oft geschah dies aber nicht.
Die Neuregelung verpflichtet die Integrationskursträger nun auch, die entsprechenden Informationen weiterzuleiten. Das ermöglicht es endlich auch, frei gewordene Plätze besser nachzubesetzen oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustandekommende Kurse zusammenzulegen. Die Effizienz des Mitteleinsatzes wird so erheblich verbessert.
Die Koalition hat es geschafft, die Bundesmittel für Integrationskurse gegen den Sparzwang hoch zu halten. Auch dies verdeutlicht den Akzent, den FDP und Union auf Integration setzen. Zusätzlich zu hat die Koalition den Einstieg in eine dauerhafte Bleiberechtsregelungvereinbart. Damit wird erstmals bundesgesetzlich für minderjährige Geduldete ein vom Aufenthaltsrecht der Eltern unabhängiges Bleiberecht geschaffen. Rot-Grün war daran noch gescheitert.
Ausführlich berichtet wurde in der Presse über die Verbesserungen für Opfer von Zwangsheirat. Nicht nur die strafrechtliche Sanktionierung als eigener Straftatbestand ist hier erwähnenswert, die vor allem präventiv wirken soll. Vielmehr wurde den Opfern auch ein großzügiges Rückkehrrecht eingeräumt. Auf Kritik stieß die Verlängerung der Ehe-Mindestbestandszeit von zwei auf drei Jahre. Erst nach dieser Zeit erhalten Ehepartner ein vom Gatten getrenntes, eigenständiges Aufenthaltsrecht. Das soll den Scheinehen vorbeugen, deren Zahl seit Verkürzung dieser Ehebestandszeit von vier auf zwei Jahre durch Rot-Grün angestiegen war. Die Kritiker sahen die Gefahr, daß Opfer von innerehelicher Gewalt so länger in dieser Zwangslage verharren müßten. Für solche Fälle hat die Koalition allerdings eine großzügige Härtefallregelung geschaffen.
Freilich ist in der Ausländerpolitik nach wie vor viel zu tun. Die Fachkräftezuwanderung bleibt ein ungelöstes Problem. Es ist zu hoffen, daß dieses Thema ebenso konstruktiv gestaltet werden kann, wie das bislang im Bereich der Ausländerpolitik den Koalitionspartnern gelungen ist. Vielleicht hilft es ja, wenn die politische Steuerung durch den Führungswechsel der FDP wieder stärker innenpolitisch verankert ist.
Dieser Artikel ist auch im Liberal Central 04 / 2011 erschienen
FDP gestaltet Ausländerpolitik aktiv
von Kurt Lehner In den Panikwellen, die Deutschlands Politikdebatten nach der Flutwelle in Japan heimgesucht haben, und den darauf folgenden FDP-Wahlniederlagen und Personaldebatten ging weitgehend unter, daß die Koalition in einigen Bereichen durchaus vorzeigbare Ergebnisse vorzuweisen hat. So wurde in der Ausländerpolitik der längst überfällige Kurswechsel eingeleitet: weg von der „Toleranz durch Wegschauen“ hin zu einer gestaltenden Integrationspolitik, die Probleme benennt und Fehlverhalten sanktioniert – und zugleich mehr Perspektiven und Chancen eröffnet – kurz: die fördert und fordert.Die Änderungsvorschläge der Koalition zum Ausländerrecht setzen diese Zielsetzung konsequent um. So wurden kürzlich im Bundestag Änderungen im Aufenthaltsrecht beschlossen. Dazu gehören Maßnahmen zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum Schutz der Opfer, zum Beherrschen der deutschen Sprache und zur Verbesserung der Rechtstellung von gut integrierten Jugendlichen.
Erfolgreiche Integration ist entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zentrales integrationspolitisches Anliegen der FDP war und ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Jetzt soll gelten: Solange der Integrationskurs nicht erfolgreich (Sprachniveau B 1) abgeschlossen ist, wird die Aufenthaltserlaubnis nur befristet erteilt und im Jahresturnus verlängert. Deshalb ist es sinnvoll, Menschen, die diese Grundbedingung für das tatsächliche, kommunikative Ankommen in Deutschland erfüllen, auch die Perspektive für einen unbefristeten Aufenthaltsstatus einzuräumen. Bislang sollten die Ausländerbehörden zwar die Kursteilnahme bei der Entscheidung über Aufenthaltstitel berücksichtigen; all zu oft geschah dies aber nicht.
Die Neuregelung verpflichtet die Integrationskursträger nun auch, die entsprechenden Informationen weiterzuleiten. Das ermöglicht es endlich auch, frei gewordene Plätze besser nachzubesetzen oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht zustandekommende Kurse zusammenzulegen. Die Effizienz des Mitteleinsatzes wird so erheblich verbessert.
Die Koalition hat es geschafft, die Bundesmittel für Integrationskurse gegen den Sparzwang hoch zu halten. Auch dies verdeutlicht den Akzent, den FDP und Union auf Integration setzen. Zusätzlich zu hat die Koalition den Einstieg in eine dauerhafte Bleiberechtsregelungvereinbart. Damit wird erstmals bundesgesetzlich für minderjährige Geduldete ein vom Aufenthaltsrecht der Eltern unabhängiges Bleiberecht geschaffen. Rot-Grün war daran noch gescheitert.
Ausführlich berichtet wurde in der Presse über die Verbesserungen für Opfer von Zwangsheirat. Nicht nur die strafrechtliche Sanktionierung als eigener Straftatbestand ist hier erwähnenswert, die vor allem präventiv wirken soll. Vielmehr wurde den Opfern auch ein großzügiges Rückkehrrecht eingeräumt. Auf Kritik stieß die Verlängerung der Ehe-Mindestbestandszeit von zwei auf drei Jahre. Erst nach dieser Zeit erhalten Ehepartner ein vom Gatten getrenntes, eigenständiges Aufenthaltsrecht. Das soll den Scheinehen vorbeugen, deren Zahl seit Verkürzung dieser Ehebestandszeit von vier auf zwei Jahre durch Rot-Grün angestiegen war. Die Kritiker sahen die Gefahr, daß Opfer von innerehelicher Gewalt so länger in dieser Zwangslage verharren müßten. Für solche Fälle hat die Koalition allerdings eine großzügige Härtefallregelung geschaffen.
Freilich ist in der Ausländerpolitik nach wie vor viel zu tun. Die Fachkräftezuwanderung bleibt ein ungelöstes Problem. Es ist zu hoffen, daß dieses Thema ebenso konstruktiv gestaltet werden kann, wie das bislang im Bereich der Ausländerpolitik den Koalitionspartnern gelungen ist. Vielleicht hilft es ja, wenn die politische Steuerung durch den Führungswechsel der FDP wieder stärker innenpolitisch verankert ist.
Dieser Artikel ist auch im Liberal Central 04 / 2011 erschienen











